Vereinsbeiträge / Versicherung

Der Aachener Unterwasserclub e.V. (AUC e.V.) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Tauchen als erschwinglichen Breitensport zugänglich zu machen. Bei der Gestaltung unserer Mitgliedsbeiträge versuchen wir, dem Rechnung zu tragen.

Im Vereinsbeitrag enthalten sind:

  • die Möglichkeit zur Teilnahme am Training in der Ulla-Klinger-Halle und am Vereinsleben
  • Pressluftfüllungen am vereinseigenen Kompressor
  • ehrenamtliche Trainingsbetreuung und Tauchausbildung
  • Ausrüstungsverleih für die Tauchausbildung
  • kostenloser Zugang zu den Rursee-Tauchplätzen
  • Mitgliedschaft im Verband deutscher Sporttaucher VDST e.V.
  • VDST Tauchsportversicherung – darin enthalten:
    • Tauchunfallversicherung,
    • Tauchhaftpflichtversicherung,
    • Tauchrechtsschutzversicherung
    • Auslandsreisekrankenversicherung

Die Vereinsbeiträge können der Beitrags-und Gebührenordnung entnommen werden. Diese ist auch im Downloadbereich zu finden.

Mitgliedschaft

Es empfiehlt sich natürlich, sich vor einer Mitgliedschaft ein Bild von uns und unserem Angebot zu machen. Am einfachsten kommt ihr dafür einfach mal beim Training vorbei – immer mittwochs ab ca. 19:45 bis 22:00 Uhr in der Ulla-Klinger-Halle (ehemals Westhalle – Vereinseingang Ostseite!). Dort kann man unsere Mitglieder kennen lernen und ein kostenfreies und unverbindliches Schnuppertraining machen. Bei vorheriger Ankündigung versuchen wir, eine Ausbilderin oder einen Ausbilder zur individuellen Erstbetreuung vor Ort benennen zu können.

Möchtet ihr dann Mitglieder werden, benötigen wir den ausgefüllten Aufnahmeantrag, mit dem auch die Kenntnisnahme der Vereinssatzung, der Vereinsordnungen und des Datenschutzhinweises bestätigt wird. Falls ihr noch keinen Taucherpass habt, benötigen wir zusätzlich ein Passfoto.
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich per SEPA-Lastschrift eingezogen, das hierfür erforderliche Lastschriftmandat wird mit dem Aufnahmeantrag erteilt.

Wichtig: Der volle Jahresbeitrag wird erst ab dem ersten vollen Jahr der Mitgliedschaft per SEPA-Lastschrift eingezogen! Wenn man unterjährig Mitglied wird, muss der dann anteilige Jahresbeitrag zzgl. der Aufnahmegebühr überwiesen werden (kein Einzug!).

Auskunft über die zu leistende Überweisung erteilt der Kassenwart.